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Schmiedgass-Stiftung

schon nach der ersten Chilbi hatten die Schmiedgässler erkannt, dass man das Geld aus dem Chilbibetrieb nicht horten, sondern unter jene verteilen soll, die es benötigen. Zuerst gedachte man den Toten und spendete für sie aua der Chilbi-Kasse 5 hl. Messen bei den Kapuzinern. Dieser Brauch wurde in den kommenden Jahren weitergeführt. 1956 wurde an die Verpflegung von zwei Flüchtlingsfamilien aus Ungarn ein Betrag von  136.60 geleistet.

1966 gelangte ein Gesuch von Pfarrer Gander an die Schmiedgässler, die nächste Schmiedgasschilbi zugunsten der neuen Bürerkirche durchzuführen. Dieses Ansinnen wurde von der Versammlung abgelehnt, weil man kein Präjudizfall schaffen wollte, der unabsehbare Folgen mit sich hätte bringen können. An dieser Versammlung wurde auch über die künftige Verteilung des Chilbigewinnes beraten. Einhellig war man der Ansicht, dass nach einer sinnvollen Verwendung der Gelder gesucht werden sollte. Dabei wollte man aber die bisherigen Anlässe, Familienausflug ins Chälte und Samiklausbescherung unbedingt beibehalten. Hierfür wurde eine Kommission geschaffen, welche zur Auffassung kam, dass man eine gemeinnützige Stiftung "Schmiedgass-Aktion" errichten sollte. In verschiedenen Sitzungen wurde eine Stiftungsurkunde entworfen, welche an der Versammlung 1968 vorgelegt wurde. Nach einer weiteren Überarbeitung wurde sie im Nov. 1968 genehmigt und im Sommer 1969 vom Landschreiber Christen sogar unentgeltlich in Kraft gesetzt. Als Urkundspersonen seitens der Schmiedgasse amtierten Businger Arnold, Thalmann Josef und Leuthold Max.

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der zur Stifterin gehörenden Familien und Einzelpersonen. Die genaue  Bezugsberechtigung wurde in einem Reglement geordnet. Jeder, der bezugsberechtigt wird, muss sich selbst beim Rechnungsführer melden. Laut Reglement werden in folgenden Fällen Beiträge ausgeschüttet:

aus Schmiedgass-Buch

Reglement von  1968:

- 60. und 80. Geburtstag

- Rekrutenschule

- Erster Stellenantritt von Mädchen und Buben

- Kindbett (bei Zwillingen doppelter Betrag)

- Spitalaufenthalt von mindestens 8 Tagen

- Ärztlich verordnete Kuren in einem Erholungsheim

- Unfall oder Krankheit eines Elternteils für längere Zeit

- Brandfall

- Tod von Vater oder Mutter

- Für Verstorbene wird eine Messe gestiftet und eine 

  Kranz- oder Geldspende entrichtet

Reglement von  2015:

- 20. / 60. / 70. / 80. / 90. / 100. Geburtstag pro Jahr 1 Fr.

- Abschluss der Lehre oder Studium

- Wöchnerin (bei Mehrlingen Betrag pro Kind)

- Spital- oder Kuraufenthalt von mindestens 8 Tagen

- Tod von Vater oder Mutter mit Kindern

- einen kleinen Betrag an trauernde Angehörige

 

Präsident

Beppo Stutzer

Schmiedgasse 6

Kassier

Max Achermann

Schmiedgasse 33a

Aktuar

Felix Odermatt

im Lehli 15

Beisitzerin

Megy Lussi

Schmiedgasse 38

Sekretär

David Bucher

Schmiedgasse 14

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